Die Prüfungen erfolgten nach der Methode B 82.10 aus der amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 35 LMBG (Übernahme der deutschen Norm DIN 53 160). Nach dem Ergebnis der Prüfungen zeigten die auf die verschiedenen Holzbeschichtungen aufgebrachten Prüfstreifen keine erkennbare Anfärbung. Die Holzbeschichtungen sind demnach speichel- und schweissecht.